Bei privaten Autowäschen droht Ärger

Wer sein Auto privat waschen möchte, hat es heutzutage nicht leicht. Denn die Wäsche auf dem eigenen Grundstück oder auf der Straße ist streng reglementiert.

Eine Autowäsche auf öffentlichem wie auf privatem Grund ist per Gesetz zwar nicht grundsätzlich untersagt, doch die Kommunen haben strenge und leider vielfach auch unterschiedliche Regeln erlassen, die die Möglichkeiten erheblich einschränken. Diese Vorgaben sollten tunlichst befolgt werden, da sonst empfindliche Bußgelder drohen. Richtig teuer wird eine private Autowäsche dann, wenn dadurch nachweislich das Grundwasser kontaminiert wurde

Dabei gilt es grundsätzlich zu bedenken, dass Ölrückstände und andere die Umwelt belastende Stoffe schon vom Auto gelöst werden können, wenn man das Fahrzeug einfach nur mit Schlauch und Wasser abspritzt. Noch gefährlicher für Umwelt und Grundwasser wird es, wenn aggressive chemische Reinigungsmittel zum Einsatz kommen. Deshalb untersagen viele Kommunen Autowäschen auch auf einem Privatgrundstück. Um sich beim Reinigen seines Fahrzeugs nicht strafbar zu machen, ist es ratsam, sich über die jeweiligen kommunalen Regelungen zu informieren und sich tunlichst daran zu halten.

Wer jedes Risiko – für sich und die Umwelt – ausschließen will, sollte zur Autowäsche am besten hierfür eigens zugelassene Waschanlagen oder Waschplätze nutzen, empfiehlt nicht nur der ADAC. Dort stehen auch Geräte zum Behandeln des Autos mit Schaumreiniger und Lackkonservierer zur Verfügung. Solche Einrichtungen fangen das Schmutzwasser auf und stellen dessen fachmännische Entsorgung sicher.

Für das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund gilt laut ADAC grundsätzlich – soweit dies vor Ort keine anderen Vorschriften regeln – dass dies nur dann erlaubt ist, wenn das dabei entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation beziehungsweise ein offenes benachbartes Gewässer gelangt, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert. Allgemein untersagt sind dabei generell Motorwäschen. Auch darf das Fahrzeug nur mit klarem Wasser gereinigt werden – chemische Reinigungsmittel aller Art sind dagegen verboten. Und wer in einem Wasserschutzgebiet wohnt, für den erledigt sich das Thema Autowäsche auf dem eigenen Grund ohnehin von selbst.

Fahrzeugwäschen auf der Straße, also öffentlichem Grund, sind in den meisten kommunalen Satzungen untersagt. Wer sich daran nicht hält, macht sich einer unzulässigen und damit genehmigungspflichtigen Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums schuldig und infolgedessen strafbar.

Fotocredits: Goslar Institut
Quelle: GLP mid

(dpa)