Autoversicherung wechseln – diese Möglichkeiten haben Sie

Über einen Wechsel der Autoversicherung nachzudenken, lohnt sich. Wichtig ist jedoch, dass dem Versicherten die rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt sind und er sie sinnvoll nutzt. Neben der ordentlichen Kündigung kann in bestimmten Konstellationen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden.

Ordentliche Kündigung einhalten

Eine ordentliche Kündigung kann im Regelfall nur zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen. Da die Kündigungsfrist ein Monat beträgt, muss das Kündigungsschreiben dem Versicherer spätestens zum 30.11. vorliegen. Bei einigen Verträgen wurde das Versicherungsjahr anders definiert, das Versicherungsjahr beginnt und endet am Tag des Vertragsabschlusses. Vor einem beabsichtigten Versicherungswechsel ist es daher ratsam, den Vertrag genau zu lesen. Wenn keine fristgerechte Kündigung bei dem Versicherungsunternehmen eingeht, verlängert sich die Autoversicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Außerordentliches Kündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Autoversicherung bei einer Beitragserhöhung, Änderung der Vertragsbedingungen, im Schadensfall bzw. bei einem Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung. Im Falle einer Beitragserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen kann der Versicherte innerhalb eines Monats nach Eingang des Beitragserhöhungsschreibens außerordentlich kündigen. Im Schadensfall besteht für den Versicherten ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann beansprucht werden, falls z.B. der Schadensfall nicht zufriedenstellend für den Versicherten abgewickelt wurde oder die Beiträge nach einem selbst verursachten Unfall inadäquat steigen. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls ein Monat nach dem Eingang des Schreibens zur Schadenregulierung oder des Beitragserhöhungsschreibens.
Beim Fahrzeugverkauf ist es zu beachten, dass der Käufer des alten Fahrzeugs den Versicherungsvertrag automatisch übernimmt. Der neue Fahrzeughalter kann diese innerhalb von einem Monat kündigen. Bei einem Fahrzeugwechsel, d.h. wenn ein Fahrzeug während eines laufenden Vertrages abgemeldet wird und ein neues stattdessen angemeldet, kann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht beansprucht werden. Ein neues Auto online versichern – das ist die komfortabelste Lösung. Der Versicherungsvertrag kann in diesem Fall unbeachtlich jeglicher Fristen gekündigt werden. Eine erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs berechtigt ebenfalls zur freien Wahl der Versicherung.

Versicherungswechsel – immer empfehlenswert bei Unzufriedenheit.

Bei der Vielzahl an Versicherern und Versicherungstarifen muss sich heute kein Verbraucher mehr über hohe Beiträge, Beitragserhöhungen oder eine nicht passable Schadensfallabwicklung ärgern. Da ein automatischer Ablauf der Versicherung nicht vorgesehen ist, kann eine Vertragsbeendigung Abhilfe schaffen. Die Voraussetzung ist aber wie so oft im Leben – eigene Initiative und gezieltes Handeln.

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