Wie bilde ich eine Rettungsgasse?

München – Ein Unfall, Stau, Martinshörner. Wer erst jetzt auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen eine Rettungsgasse bildet, ist viel zu spät dran. Schon wenn der Verkehr stockt und die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit rollen, müssen Autofahrer ebenso wie Motorradfahrer diese Gasse für die Rettungskräfte und Einsatzfahrzeuge frei machen, erläutert der ADAC.

Wie das geht? Ganz einfach: Alle auf der linken Spur fahren nach links, alle anderen Fahrstreifen orientieren sich nach rechts. So bildet sich die Gasse immer zwischen dem linken und den anderen Fahrstreifen. Dabei die Warnblinkanlage einschalten, um Nachfolgende zu warnen.

Aber Achtung: In der Regel dürfen Sie den Standstreifen nicht befahren. Es sei denn, die Polizei fordert explizit dazu auf oder Platzgründe lassen keine andere Möglichkeit der Gassenbildung zu. In engen Bereichen wie Autobahnbaustellen sollte man möglichst weit links beziehungsweise rechts fahren. Sind die Spuren sehr eng, kann es tatsächlich nötig sein, den Mittelstreifen links oder eben die Standspur mit zu nutzen.

Wer keine Gasse bildet, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro sowie stets zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Und natürlich ist die Gasse ausschließlich den Einsatzkräften vorbehalten und darf weder von Autos oder Motorrädern oder sonstigen Fahrzeugen unerlaubt genutzt werden. Wer das trotzdem macht, muss mit mindestens 240 Euro Bußgeld sowie zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Fotocredits: Boris Roessler
(dpa/tmn)

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