Ärger mit der Werkstatt: So helfen Kfz-Schiedsstellen

Ärger mit einem Kfz-Meisterbetrieb? Was viele nicht wissen: Für außergerichtliche Streitigkeiten gibt es sogenannte Kfz-Schiedsstellen, bundesweit sind es 100. Im vergangenen Jahr haben sie rund 8.600 Schlichtungsanträge bearbeitet. Davon wurden 90,8 Prozent im Vorverfahren und damit im direkten Austausch zwischen Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb geregelt.

Die Mehrzahl der Anträge (7.072 bzw. 82,4 Prozent) bezog sich dabei auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten vor allem unsachgemäße Arbeit, nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten.

"Kfz-Schiedsstellen klären außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben. Gemäß dem Motto 'Schlichten statt richten' hat dieses bewährte Verfahren eine hohe Befriedungsfunktion. Es entlastet die Justiz und leistet einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Gern trage das Ministerium zur Förderung von Verbraucherinformation und Verbraucherbildung sowie die Begleitung von Dialogprozessen zwischen den verschiedenen Akteuren bei.

"Die Kfz-Schiedsstellen sind ohne Zweifel eine Erfolgsgeschichte. Unser gemeinsames Ziel ist es, das Bewusstsein der Autofahrerinnen und Autofahrer für diese Art der freiwilligen Schlichtung zu schärfen. Denn laut dem DAT-Report 2020 wissen lediglich 43 Prozent der Werkstattkunden, dass es die Kfz-Schiedsstellen gibt, 56 Prozent hingegen kennen sie nicht", betont Jens Nietzschmann, DAT-Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsleitung.

Wie finde ich die richtige Schiedsstelle? Der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses ist ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle. Zu finden sind sie auf der Internetseite kfz-schiedsstellen.de, gelistet nach Bundesländern.

Kommt es zum Schiedsverfahren, befassen sich je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) mit dem Fall. Den Vorsitz der Schiedskommission hat ein zum Richteramt befähigter Jurist. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen kommt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation hinzu.

Fotocredits: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Quelle: GLP mid

(dpa)