Rote Zonen für E-Tretroller

Berlin – Kreuz und quer geparkte E-Tretroller, verbotenes Slalomfahren an Fußgängern entlang auf Gehwegen, betrunkene Fahrer, Unfälle: Angesichts dieser Probleme wollen Städte die Regeln für Roller verschärfen – zum Beispiel mit Tabuzonen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Die kommunalen Spitzenverbände und die Anbieter von E-Tretrollern verhandeln außerdem nach dpa-Informationen über eine Rahmenvereinbarung. Dabei geht es etwa um Themen wie Abstellzonen oder eine bessere Information der Nutzer über die Regeln. Es ist aber offen, ob und wann eine solche Vereinbarung zustande kommt. Die E-Tretroller sind seit zwei Monaten in Deutschland zugelassen.

In Berlin

In der Hauptstadt Berlin hatte die Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) vor kurzem angekündigt, dass Verleihroller zunächst nicht mehr am Brandenburger Tor samt Pariser Platz und dem Holocaust-Mahnmal geparkt werden können.

In den Apps mehrerer großer Verleihfirmen sind sie inzwischen als Sperrzonen eingetragen. Im Bezirk Mitte ist das Abstellen auch in allen öffentlichen Grünflächen nicht mehr möglich. Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) hatte in den vergangenen Wochen die Masse an E-Scootern und zahlreiche Verstöße der Fahrer beklagt. Es habe zahlreiche Bürgerbeschwerden gegeben. Betroffen seien vor allem Orte, die viel von Touristen besucht würden.

Für die Zukunft ist geplant, dass E-Tretroller in Berlin künftig nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden – vielmehr sollen am Straßenrand eigens Flächen zum Abstellen von Leihfahrzeugen und auch privaten Rädern geschaffen werden. Dazu sollen auch Autoparkplätze umgewidmet werden. Mehrere Verleiher bieten außerdem Fahr- und Sicherheitstrainings an. Ziel der Schritte ist es, die Akzeptanz für das neue Verkehrsmittel zu erhöhen. In den ersten Wochen seit der Zulassung Mitte Juni war von vielen Seiten Kritik gekommen – unter anderem wegen verstellter Gehwege, wo die Roller zu Stolperfallen werden können.

In Dresden

Auch die Stadt Dresden will Tabuzonen für das Abstellen von E-Scootern schaffen. Rote Zonen sollen eine Verschandelung mit wild abgestellten Rollern vermeiden, wie Verkehrsbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain sagte. Zu den Zonen gehören Touristenmagnete wie der Altmarkt oder der Schlossplatz. Eine gesetzliche Handhabe gebe es aber nicht, man sei auf ein kooperatives Miteinander mit den Verleihfirmen angewiesen, sagte Schmidt-Lamontain. Zudem soll jedes Unternehmen höchstens 2000 Leih-Roller in Dresden betreiben – davon höchstens 300 in der Innenstadt, um eine Überflutung zu vermeiden.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die seit 15. Juni in Kraft ist und den Weg für die E-Tretroller in Deutschland frei gemacht hat, sieht keine Regelungen zu Stellplätzen vor. Die Roller dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Fahren müssen die E-Scooter auf Radwegen oder auf der Straße. Eine Helmpflicht gibt es nicht.

In Köln

Auch in Köln hat die Stadt mit Anbietern wie Circ, Lime und Tier ein sogenanntes Qualitätsagreement vereinbart. Darin waren auch Verbotszonen wie um den Kölner Dom und an Teilen der Rheinpromenade ausgewiesen worden. Das bedeutet, dass Nutzer in der Zone zwar fahren können, den Leih-E-Tretroller dort jedoch nicht parken dürfen. Die Zonen sind per GPS markiert und erscheinen in den Apps der Anbieter mitunter als rot markiertes Gebiet.

In München

In der bayerischen Landeshauptstadt München zeigt man sich gelassen. Zwar gebe es Beschwerden über geparkte E-Tretroller – die Stadtverwaltung sieht derzeit aber kein großes Problem darin. Zusammen mit Leihanbietern hatte die Stadt eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zu Regeln und Auflagen erarbeitet. Zum Oktoberfest Ende September soll es spezielle Regeln für E-Scooter rund um das Festgelände geben. Darüber stimmen sich die Behörden und die Leihanbieter aber noch ab.

In Hamburg

«Aktuell nicht als Problem» sieht man die E-Tretroller in Hamburg – zumindest sagt das die Verkehrsbehörde. Eine Sprecherin sagte, die Beschwerdelage bei der Polizei sei äußerst gering. «Insofern planen wir auch keine Ausweitung der Zonen, in denen die Miete der Roller nicht beendet werden kann.» Mit den bislang vier in Hamburg vertretenen Vermietern hat die Stadt rund 500 solcher Parkverbotszonen vereinbart. Vor allem die Bereiche rund um die Gewässer und Grünanlagen sollen so vor achtlos abgestellten E-Scootern bewahrt bleiben.

In Frankfurt am Main

Keine Auflagen gibt es in Frankfurt, wie Hans Preißl sagte, Referent im Verkehrsdezernat. Dafür fehle derzeit der rechtliche Rahmen: «Bundes- und Landesregierung sind aufgefordert, Regeln zu schaffen», sagt Preißl. «Derzeit können wir nicht mehr tun, als mit fester Stimme zu sagen: «Das geht so nicht»». Das Beschwerdeaufkommen sei recht hoch, aber das sei im Verkehrsbereich immer so, sagte Preißl. «Es ist eben ein neues Fahrzeug in unserer engen Stadt.»

In Hannover

In Hannover tauchen die E-Scooter erst seit rund zwei Wochen überall im Stadtbild auf, seit auch dort ein kommerzieller Vermieter aktiv ist. Ein Polizeisprecher sagte, es gebe bisher keine größeren Probleme. Von der Stadt hieß es, das Abstellen der Scooter in Parks sei verboten.

In Mannheim und Heidelberg

Im Südwesten sind Mannheim und Heidelberg Vorreiter. Die Verleihfirma Tier Mobility hat dort seit einer Woche jeweils 100 bis 150 Fahrzeuge aufgestellt und will noch deutlich aufstocken. Stuttgart wird demnächst mit drei Anbietern folgen, darunter die deutsche Tochter der US-Firma Lime.

In Lübeck

Und auch in Lübeck sind die Roller unterwegs – in der Hansestadt wurde ein Exemplar nicht wirklich richtig abgestellt: Die Polizei musste einen Roller aus dem Wasser der Trave fischen.

Fotocredits: Federico Gambarini
(dpa)

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