Berlin – Rad an Rad, kreuz und quer – am Fahrradstand geht es manchmal turbulent zu. Was aber, wenn ein anderer Radler beim Abschließen seines Rades ein anderes gleich mit angekettet hat?
Gegen diese sogenannte verbotene Eigenmacht dürfen sich Betroffene zur Wehr setzen, sagt Rechtsanwalt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Auch wenn davon auszugehen ist, dass der Übeltäter es unabsichtlich machte.
«Man darf sich einen Bolzenschneider oder anderes Werkzeug besorgen, um sein Fahrrad wieder frei zu bekommen.» Um nicht für einen Dieb gehalten zu werden, rät der Rechtsanwalt aber dazu, am besten Zeugen zu haben und die Situation per Foto oder Film festzuhalten.
«Sie könnten auch einen Schlüsseldienst rufen, der Ihr Fahrrad befreit», sagt Samimi. Die Kosten könne man dem Verursacher in Rechnung stellen. Doch da man ja in der Regel nicht weiß, wer das Fahrrad angeschlossen hat, müsste man solange warten, bis derjenige wiederkommt, um die Personalien feststellen zu können. Das sei nicht praktikabel und ginge an der Realität vorbei.
«Manche Sachen erledigen sich aber einfach von selbst», sagt Samimi. Denn manchmal sei es in solchen Fällen einfach unkomplizierter, nicht auf seinem Recht zu beharren und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren. Am nächsten Tag habe sich das Problem dann oft von selbst gelöst, sprich der Übeltäter hat das Fahrrad vom Schloss befreit.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)