Wann zahlt die Haftpflicht auch bei Sommerreifen?

Berlin – Wenn im Frühling mit Schnee und glatten Straßen der Winter noch einmal kurz zurückkehrt, sind viele Autofahrer bereits auf Sommerreifen unterwegs. Wer die Reifen schon gewechselt hat und auf glatter Straße einen Unfall verursacht, genießt dennoch Versicherungsschutz.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt auch in dieser Situation den Schaden des Unfallopfers, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wer hingegen mit Sommerreifen dauerhaft bei Straßenverhältnissen fährt, die Winterreifen erfordern, muss nach einem von ihm verursachten Unfall damit rechnen, vom Haftpflichtversicherer mit bis zu 5000 Euro in Regress genommen zu werden, erklärt der Verband.

Für die Vollkaskoversicherung des Autos wiederum gilt: Wer vor dem Losfahren oder unterwegs hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind, muss laut GDV damit rechnen, dass die Kaskoversicherung ihre Leistung anteilig oder in schweren Fällen sogar ganz kürzt. Das gilt zumindest dann, wenn die unzureichende Bereifung die Unfallursache war.

Fotocredits: Patrick Seeger
(dpa/tmn)

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