Muss ich beim Ausparken immer blinken?

Erfurt – Manche Autofahrer haben es beim Losfahren besonders eilig: kurzer Blick in den Spiegel und raus aus der Parklücke. Dass sie dabei blinken müssen, vergessen einige.

Verkehrsexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen erklärt, warum das nicht nur eine Forderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist, sondern zur Unfallverhütung beiträgt:

Die Absicht des Anfahrens müssen Autofahrer rechtzeitig und vor allem deutlich ankündigen, so schreibt es Paragraf 10 der StVO vor. Dazu sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen – also die Blinker.

Das gilt übrigens auch für das Einfahren auf eine Straße aus einem verkehrsberuhigten Bereich, aus einem Grundstück oder einer Fußgängerzone. Geblinkt werden muss zudem, wenn von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren wird.

Leser rät ausdrücklich dazu, den Blinker beim Ausparken und Anfahren rechtzeitig zu setzen. «Diese Forderung der StVO dient in erster Hinsicht der Vermeidung von Unfällen. Gerade Radfahrer oder motorisierte Zweiradfahrer werden leicht übersehen.» Aber das ist noch nicht alles. «In der Fahrschule sollte es eigentlich jeder Autofahrer gelernt haben: Beim Anfahren vom Fahrbahnrand muss sich der Fahrer im Vorfeld vergewissern, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist», so Leser. «Ohne den bekannten Schulter- und Spiegelblick ist das faktisch nicht möglich.»

Das Setzen des Blinkers ist aber nie ein Freifahrtschein: «Der anfahrende Autofahrer muss immer die Vorfahrt gewähren und darf niemanden behindern oder gar gefährden», warnt Leser. Ein Missachten der Blinkpflicht kostet laut Bußgeldkatalog zehn Euro.

Fotocredits: Sebastian Gollnow
(dpa/tmn)

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