Welche Sturmschäden am Auto die Teilkasko abdeckt

München – Sturmschäden am Auto etwa durch herabfliegende Äste oder Dachziegel sind von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt. Das gilt aber erst ab Windstärke acht, informiert der ADAC.

Die Teilkasko tritt auch ein, wenn Autofahrer gegen einen umstürzenden Baum fahren – aber nicht, wenn der Baum bereits auf der Straße lag. Dafür sei ein Vollkasko-Schutz nötig. Schäden müssen Autobesitzer ihrer Versicherung möglichst schnell mitteilen, teilt der der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Hilfreich sei, die Schäden anhand von Fotos zu dokumentieren, so ein Sprecher. Auch an die Schadenminderungspflicht ist zu denken. Dazu gehört etwa, eine zerstörte Windschutzscheibe abzudecken, damit einlaufendes Regenwasser nicht noch mehr Schäden anrichtet. In Gefahr bringen muss sich dabei allerdings niemand.

Tritt die Teilkaskoversicherung ein, werden Kunden nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird aber fällig. Bei Vollkaskoschäden stufen die Versicherer Kunden im nächsten Kalenderjahr schlechter ein, es sei denn, diese haben einen sogenannten Rabattschutz vereinbart.

Fotocredits: David Young
(dpa/tmn)

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