Flensburg – Rückruf – diesen Begriff hören Autofahrer in Zeiten des Dieselskandals häufig. Aber auch aus anderen Gründen finden Rückrufe statt.
Um was geht es dabei genau, und wie laufen sie ab? «Sie betreffen in der Regel sicherheitsrelevante Bauteile wie Lenkung, Bremsanlage, Fahrwerk, Sicherheitsgurte, Motor oder Airbags», so Jana Hanisch vom Deutschen Anwaltverein.
Halter werden angeschrieben
Die Expertin in Sachen Verkehrsrecht erklärt, dass Rückrufaktionen der Automobilhersteller in Deutschland nach dem Produktsicherheitsgesetz in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfolgen. In der Regel würden Fahrzeughalter direkt angeschrieben.
Seltener geht es laut Hanisch auch anders: «Einige Autohersteller lassen kleinere Fehler meist bei der nächsten Inspektion in der Werkstatt kostenfrei mit beheben, hiervon muss der Fahrzeughalter noch nicht einmal etwas mitbekommen.» Doch auch wenn der Begriff des Rückrufs gerade in aller Munde ist, wissen Fahrzeughalter häufig nicht, was ein Rückruf genau bedeutet und wie dieser abläuft.
KBA-Sprecher Stephan Immen erklärt, dass es zwei Arten von Rückrufaktionen gebe: Rückrufaktionen, die der Verkehrssicherheit dienen und seltener Rückrufe, die eine reine Servicemaßnahme der Hersteller darstellen. «Zum Beispiel, wenn es um eine fehlerhafte Farbe des Fahrzeugs geht», so Immen. Verbraucher seien nicht gezwungen, sich an letzteren Rückrufen zu beteiligen.
KBA überwacht Rückrufaktionen
Bei Rückrufen, die der Verkehrssicherheit dienen, verweist Immen auf den Kodex zur Ausführung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bei Straßenfahrzeugen. Denn dieser unterscheidet nochmals zwischen einem freiwilligen und einem angeordneten Rückruf. Der freiwillige wird durch die Hersteller selbst eingeleitet. Dennoch ist das KBA involviert, indem es die Aktion im Hinblick auf Wirksamkeit und den zeitlichen Ablauf überwacht.
Den angeordneten Rückruf leitet das KBA selbst ein. Der Kodex sagt hier: «Ein angeordneter Rückruf erfolgt, wenn der Produktverantwortliche nicht durch eigene Maßnahmen sicherstellt, dass ernste Gefährdungen (nicht sicheres Produkt) ausreichend schnell und wirksam beseitigt werden.» In beiden Fällen erhalten die Fahrzeughalter einen Brief, in dem mitgeteilt wird, dass ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist, mit der Aufforderung das betreffende Auto in einer Vertragswerkstatt vorzustellen.
«Die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters (ZFZR) beim KBA sind hierbei die Grundlage der Adressierung», erklärt Herbert Engelmohr, Sprecher des Automobilclub von Deutschland (AvD). Ob freiwilliger oder angeordneter Rückruf, der Fahrzeughalter muss sich beteiligen. Es ist nicht klug, Rückrufe, die der Verkehrssicherheit dienen, zu ignorieren. Engelmohr erklärt warum: «Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen wird die Durchführung überwacht und bei Nichtbefolgung ein Zwangsstilllegungsverfahren eingeleitet.»
Drei Aufforderung per Post
Das bestätigt auch Stephan Immen und weist darauf hin, dass der Halter insgesamt drei postalische Aufforderungen erhält, den Mangel beseitigen zu lassen. «Kommt er diesen nicht nach, bekommt die örtliche Zulassungsbehörde eine Information vom KBA darüber. Die Behörde setzt in der Regel nochmals eine Frist.» Verstreiche auch diese ohne Reparatur, wird das Fahrzeug stillgelegt.
Stephan Immen erklärt das weitere Vorgehen, nachdem man als Fahrzeughalter einen Rückruf-Brief bekommen hat: «Man gibt das Auto in eine Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers und lässt den Mangel beseitigen. Die Kosten übernimmt der Hersteller.»
Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)