München – Eindeutig aufgrund ihrer typischen Form erkennbare Verkehrsschilder bleiben auch gültig, wenn sie ansonsten etwa durch Schnee oder Schmutz nicht mehr lesbar sind. Darüber informiert der ADAC auf seiner Internetseite.
Er nennt das Stoppschild und das «Vorfahrt gewähren!»-Schild als Beispiele. Diese lassen sich durch die typische achteckige Form beziehungsweise durch das auf der Spitze stehende Dreieck auch verschneit klar erkennen.
Bei anderen dreieckigen Gefahrenzeichen oder bei runden Schildern, etwa Tempolimits, könne nicht erwartet werden, dass Autofahrer diese komplett verdreckt oder zugeschneit noch erkennen können oder diese gar unterwegs freikratzen. Von ortskundigen Fahrern könne allerdings erwartet werden, dass sie die Regeln entlang der Strecke kennen.
Aber auch wer auf unbekannter Route geblitzt wird, müsse glaubhaft machen, dass das Schild nicht lesbar war. Die Beweisführung könne schwierig werden. Bei stationären Blitzern sei das in der Regel nur im Nachhinein möglich. Grundsätzlich rät der ADAC dazu, die allgemeinen Tempolimits innerhalb und außerhalb geschlossenen Ortschaften zu beachten.
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(dpa/tmn)