Erfurt – Wer haftet eigentlich für Schäden, wenn ein Unfall durch einen Mitfahrer im Auto verursacht wird, beispielsweise beim unachtsamen Aussteigen des Beifahrers oder wenn ein Mitfahrer ins Lenkrad greift?
«Im Schadensfall haftet immer dann der Fahrer, wenn ihm ein schuldhaftes Fehlverhalten unterstellt werden kann», erklärt Verkehrsexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. Das Straßenverkehrsgesetz kennt demnach aber auch die Halterhaftung, da bei einem Fahrzeug von einer gewissen Betriebsgefahr ausgegangen werden müsse. Unabhängig ob Fahrer- oder Halterhaftung: Immer muss die Kfz-Haftpflichtversicherung eintreten.
Ein durch einen Mitfahrer verursachter Unfall kann unter die Betriebsgefahr fallen. «Wenn durch ein unachtsames Aussteigen des Beifahrers zum Beispiel ein Fahrradfahrer in Mitleidenschaft gezogen wird, gehört das Aussteigen zum Betrieb des Kraftfahrzeuges.
«Kommt es zu einem Defekt am Fahrzeug, den der Fahrer nicht ursächlich herbeigeführt hat, beispielsweise bei einem Ölverlust, tritt die Gefährdungshaftung in Kraft und die Schadenersatzpflicht geht auf den Halter des Fahrzeugs über», erklärt Leser.
Um überhaupt ein Auto in Deutschland für den Straßenverkehr zuzulassen, muss dessen Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese soll für Schäden aufkommen, die durch den Gebrauch des Autos verursacht werden. Etwa dann wenn Dritte bei einem Unfall zu Schaden kommen.
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(dpa/tmn)