Wichtige Papiere wie Fahrzeugschein nicht zur HU vergessen

Stuttgart – Wer mit seinem Auto zur Hauptuntersuchung fährt, sollte den dafür nötigen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) nicht vergessen. Daran erinnert die Sachverständigenorganisation Dekra.

Wer zu einer Nachuntersuchung muss, hat dazu besser auch den Bericht der vorausgegangenen HU dabei. Ansonsten werde abermals eine komplette HU fällig. Wer die Abgasuntersuchung (AU) getrennt von der HU vorab etwa in einer Werkstatt hat machen lassen, sollte den entsprechenden Nachweis dabeihaben. Und dieser darf auch nicht älter als zwei Monate sein.

Wer sein Auto etwa mit Zubehör wie Sonderrädern oder speziellen Auspuffanlagen verändert hat, für die Gutachten vorgeschrieben sind, muss auch diese Schriftstücke zum Prüftermin vorlegen. Ansonsten liegt ein erheblicher Mangel bei der HU vor.

Generell rät Dekra vor einer HU zum Kurzcheck des Autos in Eigenregie, damit die Plakette im Zweifel nicht an Kleinigkeiten scheitert. Beispielsweise Folgendes lässt sich leicht kontrollieren: Gehen Licht und Hupe? Weisen brennende Warnleuchten im Cockpit, etwa für ABS oder Airbag, auf Defekte hin oder ist hier alles okay? Haben die Reifen noch genügend Profil (mindestens 1,6 Millimeter)? Sind Warndreieck, Warnweste und ein noch nicht abgelaufener Erste-Hilfe-Kasten nach DIN 13164 an Bord?

Fotocredits: Marijan Murat
(dpa/tmn)

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