Vor 60 Jahren wurde das Verkehrszentralregister beschlossen

Flensburg – Es ist Mitte Juli, Urlaubszeit in Deutschland. Auf der Autobahn wird ein Wohnwagengespann von der Polizei gestoppt. Mit 140 Stundenkilometern anstatt erlaubtem Tempo 80 ist es über die Autobahn gerast.

Die Folge: Fahrverbot, Bußgeld und Punkte in Flensburg. So ähnlich wie diesem Urlauber geht es jährlich vielen Autofahrern. Hier wird jemand geblitzt, dort ein anderer mit dem Handy am Steuer erwischt.

Wenn auch in den meisten Fällen kein Fahrverbot ausgesprochen wird, werden sie alle in einer Datei registriert, deren Einrichtung vor 60 Jahren mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 25. Juli 1957 per
Verordnung auf den Weg gebracht wurde.

Die Arbeit nahm das sogenannte Verkehrszentralregister dann wenige Monate später, am 2. Januar 1958, beim Kraftfahrtbundesamt (auch: Kraftfahrt-Bundesamt/KBA) in Flensburg auf. Der Grund: Der Autoverkehr nahm im Wirtschaftswunderland Bundesrepublik Deutschland rasant zu, die Zahl der schweren Unfälle auch.

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes hatte 2015 etwa jeder zehnte Einwohner Deutschlands einen Eintrag im Fahreignungsregister.

Von den 8,6 Millionen Punkte-Inhabern waren etwa 6,7 Millionen Männer. Die meisten Einträge gab es wegen Geschwindigkeitsverstößen: bei Männern waren es 3,8 Millionen, bei Frauen 1,1 Millionen.

Die Zahlen sind seit Jahren relativ konstant, zum 1. Januar 2017 stieg der Bestand wegen der seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 verlängerten Tilgungsfristen kurzfristig auf mehr als zehn Millionen Personen an.

In den ersten Jahren des Verkehrszentralregisters habe es noch kein Punktesystem gegeben, sagt KBA-Sprecher Stephan Immen. In der sogenannten Verkehrssünderdatei wurde zunächst nur registriert, wenn jemandem die Fahrerlaubnis versagt oder entzogen wurde.

Erst 1974 wurde das Punktesystem mit seinem präventiven Charakter eingeführt – aus einem traurigen Grund: Anfang der 70er Jahre waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Rekordwerte von mehr als 21 000 Verkehrstote zu beklagen. Bei einem Fahrzeugbestand von 20,8 Millionen Fahrzeugen bedeutete dies statistisch gesehen 102 Tote pro 100 000 Fahrzeuge jährlich.

Heute fahren gut 55 Millionen Autos, Lastwagen und Motorräder auf Deutschlands Straßen, die Zahl der Verkehrstoten hat sich im Vergleich zu den 70er Jahren deutlich auf 3206 im vorigen Jahr reduziert. «Das Verkehrszentralregister hat dazu einen erheblichen Beitrag geleistet», ist Immen überzeugt.

So ein Register sei eine gute Idee, sagt auch der Verkehrspsychologe Rüdiger Born in Hamburg. Das den Punktezählern in Flensburg bald die Arbeit ausgehen wird, glaubt der Geschäftsführer des Bundesverbandes niedergelassener Verkehrspsychologen nicht. «Es ist ja nicht naturgegeben, sich an Regeln zu halten.» Viele Menschen bekämen in ihrer Autofahrerkarriere mal einen Punkt.

«Die überwiegende Zahl der Einträge wird innerhalb einiger Jahre aber wieder gelöscht.» Sprich, der Autofahrer lerne dazu und halte sich eher an die Regeln, weil er weitere Punkten vermeiden wolle. Der Eintrag ist schnell wieder gelöscht. Um so viele Punkte zu sammeln, bis der Führerschein entzogen wird, brauche es eine «große Beharrlichkeit», sagt Born.

Ob es ohne das Register mehr (tödliche) Unfälle und Regelverstöße gäbe, lässt sich schwer sagen. «Die wenigsten Unfälle werden mit Vorsatz verursacht», heißt es beim ADAC. Auch jetzt komme es immer wieder zu schweren Regelverstößen. «Dabei spielt häufig die Illusion eine große Rolle, jede Situation unter Kontrolle haben zu können.»

Dennoch ist die Verkehrssünderdatei oder das Fahreignungsregister, wie es seit 2014 offiziell heißt, auch nach Ansicht des Automobilclubs ein wichtiges Instrument, weil es auch einen pädagogischen Ansatz habe. «Das Fahreignungsregister dient dem Zweck, riskantes Verhalten zu reflektieren und insbesondere Mehrfachtäter entsprechenden Maßnahmen zuzuführen», so die Meinung in München. Damit es etwa zum Führerscheinentzug gar nicht erst kommt, könnten die Betroffenen ihr Verhalten ja ändern.

Vielleicht hilft zur Einhaltung der Regeln ja auch das autonome Fahren, eine der größten Neuerungen und Herausforderungen in den kommenden Jahren. Welche Auswirkungen diese Neuerung auf die Verkehrssünderdatei haben könnte, lässt sich nach Ansicht von Experten allerdings noch nicht vorhersagen.

Wofür gibt es Punkte?

Für Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße über 60 Euro – wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden. Wer dagegen das Sonntagsfahrverbot missachtet oder etwa ohne eine Plakette in eine städtische Umweltzone fährt, kommt um Punkte herum – egal, wie viel er zahlen muss. Auch für Straftaten gibt es Einträge im Fahreignungsregister.

Wie wurden die Punkte nach der Reform umgerechnet?

Im alten Verkehrszentralregister war die Fahrerlaubnis nach 18 angesammelten Punkten weg. Das neue Fahreignungsregister zählt maximal bis 8, ehe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Die Umrechnung im Mai 2014 erfolgte in Stufen: Wer 6 oder 7 Punkte auf dem Konto hatte, besaß danach noch 3. Wer 14 oder 15 hatte, wurde auf 6 Punkte umgeschrieben.

Wie lassen sich angesammelte Punkte abbauen?

Autofahrer können einen Punkt abbauen, indem sie ein Fahreignungsseminar besuchen, bestehend aus verkehrspädagogischem Unterricht und Praxiseinheiten. Laut einer Broschüre des ADAC kostet das Seminar rund 400 Euro. Voraussetzung: Verkehrssünder dürfen zum Zeitpunkt des Seminars nicht mehr als fünf Punkte haben. Innerhalb von fünf Jahren kann man das Seminar nur einmal besuchen.

Fotocredits: Ronald Wittek
(dpa)

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