Stuttgart – Kombis oder andere Autos mit langem Überhang dürfen beim Parken 70 Zentimeter auf den Bürgersteig ragen. Laut Auto Club Europa (ACE) erlaubt der Gesetzgeber den Parkern diesen Abstand ab Bordsteinkante. «Das kann für den Fußgänger aber durchaus knapp sein», sagt Constantin Hack vom ACE.
Experte Hack rät daher, den Passanten etwas Luft zu lassen, um sie nicht zu behindern und das Auto vor Kratzern zu schützen. Wenn das Fahrzeug nach vorne auf die Straße ragt, gelte grundsätzlich, dass der Verkehrsfluss erhalten bleiben muss.
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(dpa/tmn)