Blinklichter am Fahrrad sind verboten

Düsseldorf – Sie sind zwar auffällig, können aber irritieren: Blinkende Lampen am Fahrrad sind daher nicht erlaubt. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) hin. Fahrradlicht muss durchgängig strahlen: weißlich nach vorn, rot nach hinten.

Generell rät der ADFC NRW Radfahrern zu LED-Leuchten. Die strahlen wesentlich heller als Halogenbirnen. Sie müssen aber korrekt justiert sein. Ist der Frontstrahler zu hoch eingestellt, blendet sein Licht Fußgänger, Autos und andere Radler – ein Risiko. Korrekt angebracht sollte der hellste Punkt des Frontstrahlers rund zehn Meter vor dem Fahrrad auf die Straße treffen.

Fotocredits: Jan Woitas
(dpa/tmn)

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