Essen – Vor Baustellen gilt das sogenannte Reißverschlussverfahren. Das ist immer dann anzuwenden, wenn ein Fahrstreifen endet oder nicht weiter befahrbar ist.
Die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 7, Absatz 4) schreibt vor, dass sich die Fahrzeuge dann abwechselnd hintereinander auf dem weiterführenden Fahrstreifen einordnen müssen, und zwar «unmittelbar vor Beginn der Verengung». Ein frühes Einfädeln vor dem Ende des Fahrstreifens, wie es allzu oft geschieht, ist deshalb falsch, erklärt der Tüv Nord. Ein solches Fahrverhalten führt zu Irritationen bei anderen Verkehrsteilnehmern und begünstigt oder verlängert sogar einen Rückstau vor der Baustelle oder einem Hindernis.
Auf Autobahnen sollten sich die Fahrer allerdings aufgrund der höheren Geschwindigkeiten nicht erst direkt vor der Engstelle einfädeln, sondern vorausschauend schon etwas früher. Ab etwa 200 Meter vor der Engstelle gilt das zügige Einfädeln als sinnvoll, bei zähfließendem Verkehr sollte das Einfädeln ab etwa 50 Meter vor dem Hindernis beginnen. Dabei handelt es sich um Empfehlungen, nicht um gesetzliche Vorgaben, betont der Tüv Nord.
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(dpa/tmn)