Wann Fahrverbot, Punkte oder Bußgeld drohen

München – Oktoberfest, Winzerfest oder Volksfest: Für viele darf dabei das Bier oder der Wein nicht fehlen. Wer mit dem Auto da ist, sollte es nach dem Alkoholkonsum stehen lassen.

Ab 0,5 Promille drohen zwei Punkte im Fahreignungsregister, ein Bußgeld und bis zu drei Monate Fahrverbot, informiert der Tüv Süd. Die Lösung: Einen nüchternen Fahrer für die Rückfahrt organisieren.

Fährt man jedoch als Begleitperson bei einem Fahranfänger unter 18 Jahren mit, darf man nicht viel Alkohol trinken. Darauf macht der Tüv Süd aufmerksam. Denn beim begleitenden Fahren ab 17 Jahren gilt: Wenn der eingetragene Beifahrer mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, droht ihm auch auf dem rechten Sitz ein Bußgeld.

Für Fahrer unter 21 Jahren gelten strenge Regeln: Sie dürfen gar keinen Tropfen Alkohol trinken. Wenn sie die 0,0 Promillegrenze überschreiten, riskieren sie Geldbußen zwischen 125 und 1000 Euro.

Fotocredits: Tobias Hase
(dpa/tmn)

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