Bevor nicht alle Käufer einer Eigentumswohnung in einem Neubau Gelegenheit hatten, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen, beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nicht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Andrea Warnecke
(dpa)Bevor nicht alle Käufer einer Eigentumswohnung in einem Neubau Gelegenheit hatten, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen, beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nicht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
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