Bevor nicht alle Käufer einer Eigentumswohnung in einem Neubau Gelegenheit hatten, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen, beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nicht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn Andrea Warnecke

Bevor nicht alle Käufer einer Eigentumswohnung in einem Neubau Gelegenheit hatten, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen, beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nicht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Andrea Warnecke

(dpa)