Wenn ein Links- und ein entgegenkommender Rechtsabbieger an einer Kreuzung zusammenstoßen, ist die Rechtslage schwierig. Foto: Jens Kalaene Jens Kalaene

Wenn ein Links- und ein entgegenkommender Rechtsabbieger an einer Kreuzung zusammenstoßen, ist die Rechtslage schwierig. Foto: Jens Kalaene

Jens Kalaene

(dpa)