Frontschutzsysteme benötigen eine EU-Typengenehmigung oder eine nationale Betriebserlaubnis – egal ob sie als Originalteil am Neufahrzeug verbaut sind oder aus dem Zubehörregal stammen. Foto: Monika Skolimowska
Monika Skolimowska
(dpa)Frontschutzsysteme benötigen eine EU-Typengenehmigung oder eine nationale Betriebserlaubnis – egal ob sie als Originalteil am Neufahrzeug verbaut sind oder aus dem Zubehörregal stammen. Foto: Monika Skolimowska
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