Wurde ein Auto zum Beispiel aufgebrochen, darf die Polizei es abschleppen lassen – sofern der Halter nicht reagiert. Foto: Theo Titz
Theo Titz
(dpa)Wurde ein Auto zum Beispiel aufgebrochen, darf die Polizei es abschleppen lassen – sofern der Halter nicht reagiert. Foto: Theo Titz
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(dpa)