Im verhandelten Fall, muss der Kläger allein haften. Er habe gegen das Gebot der Rücksichtnahme sowie der Gefahrenvermeidung verstoßen. Foto: Monika Skolimowska
Monika Skolimowska
(dpa)Im verhandelten Fall, muss der Kläger allein haften. Er habe gegen das Gebot der Rücksichtnahme sowie der Gefahrenvermeidung verstoßen. Foto: Monika Skolimowska
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(dpa)