Ist ein Auto zugelassen, muss der Halter den fälligen Prüftermin der Hauptuntersuchung wahrnehmen. Das gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht nutzt. Foto: Alexander Heinl
Alexander Heinl
(dpa)Ist ein Auto zugelassen, muss der Halter den fälligen Prüftermin der Hauptuntersuchung wahrnehmen. Das gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht nutzt. Foto: Alexander Heinl
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(dpa)