Auch wenn die Polizei anwesend ist, um eine Gruppe zu schützen, dürfen Fußgänger nicht auf der Straße laufen. Foto: Peter Kneffel/dpa Peter Kneffel

Auch wenn die Polizei anwesend ist, um eine Gruppe zu schützen, dürfen Fußgänger nicht auf der Straße laufen. Foto: Peter Kneffel/dpa

Peter Kneffel

(dpa)