Auch wenn die Polizei anwesend ist, um eine Gruppe zu schützen, dürfen Fußgänger nicht auf der Straße laufen. Foto: Peter Kneffel/dpa
Peter Kneffel
(dpa)Auch wenn die Polizei anwesend ist, um eine Gruppe zu schützen, dürfen Fußgänger nicht auf der Straße laufen. Foto: Peter Kneffel/dpa
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