Fahrer muss Umgebung auf mobile Halteverbotsschilder prüfen

Koblenz – Wer mobile Halteverbotsschilder ignoriert, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Autofahrern ist zuzumuten, eine Strecke von 30 Metern zu kontrollieren, um solche temporären Schilder zu erkennen. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, auf das der ADAC hinweist (Az.: 5 K 782/18.KO).

Im konkreten Fall positionierte eine Gemeinde am 29. November mobile Halteverbotsschilder. Sie sollten für den Zeitraum vom 4. bis 8. Dezember gelten. Am 1. Dezember stellte ein Mann seinen Pkw im betreffenden Bereich ab. Der Behörde fiel das Auto am 4. Dezember auf. Der Halter kam vorbei und wurde auf das Halteverbot hingewiesen.

Er bestritt jedoch, dass die Schilder schon am 1. Dezember dort gestanden hätten. Er wollte sich kurz umziehen und das Auto dann wegfahren. Als er zurückkehrte, war das Auto bereits abgeschleppt. Die Kosten von circa 145 Euro sollte der Mann bezahlen, weigerte sich aber und ging vor Gericht.

Ohne Erfolg. Der Kostenbescheid sei rechtmäßig, so die Richter. Der Aufstellzeitpunkt der Schilder sei unstrittig. Im ruhenden Verkehr sei es laut Rechtsprechung zumutbar, eine Strecke von 30 Meter zu kontrollieren, um eventuelle Halteverbote zu erkennen. Hier habe das Schild etwa zehn Meter hinter dem Auto gestanden.

Auch das Abschleppen befanden die Richter als nicht unverhältnismäßig. Aufgrund einer angespannten Verkehrssituation hätte sofort gehandelt werden müssen. Ein Warten auf den Fahrzeughalter sei nicht zumutbar gewesen, speziell als dieser auch sieben Minuten nach dem Gespräch noch nicht wieder erschienen sei.

Fotocredits: Marc Müller
(dpa/tmn)

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