Wer ist schuld bei Unfällen beim Öffnen der Autotür?

Erfurt – Gefährliche Situationen im Straßenverkehr können nicht nur im fließenden Verkehr entstehen. Eine Unfallgefahr für Fahrrad- und motorisierte Zweiradfahrer sind unachtsam geöffnete Autotüren, erklärt der Tüv Thüringen.

Aber wer ist eigentlich schuld, wenn es dadurch zu einem Crash kommt? Für Unfallexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen liegt die Sache klar auf der Hand: «Wer aus dem Fahrzeug aussteigen will, muss sich vergewissern, dass er niemanden gefährdet.»

Gerade Fahrradfahrer und motorisierte Zweiradfahrer werden oftmals aufgrund ihrer schmalen Silhouette übersehen. Für sie ist eine abrupt öffnende Autotür von längs zur Fahrbahn oder dem angrenzenden Radweg parkenden Fahrzeugen besonders gefährlich. Ein Ausweichen ist für sie meistens kaum mehr möglich. Bei einer Kollision ist ein Sturz oft unvermeidbar, so der Tüv Thüringen.

Daher schauen die Insassen der Autos vor dem Öffnen der Autotüren lieber zweimal hin, ob ein ungehindertes Aussteigen möglich ist. «Die Sorgfaltspflicht liegt hier eindeutig beim Fahrzeugführer», erklärt Leser. Und das gilt nicht für ihn selbst. «Vielmehr muss er zudem sicherstellen, dass auch die anderen Fahrzeuginsassen beim Aussteigen, sei es auf der Fahrerseite oder auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite, niemanden gefährden.»

Geregelt sei das in Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es in Absatz 1: «Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.»

Fotocredits: Oliver Berg
(dpa/tmn)

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