Altes Kennzeichen bei defektem Nummernschild behalten

Berlin – Seit 2015 müssen sich Auto- und Motorradfahrer keine neuen Kennzeichen mehr besorgen, wenn sie ihren Wohnsitz geändert haben. Sie können mit dem alten, oft liebgewonnen Kennzeichen und so etwa mit «S» für Stuttgart in Berlin weiterfahren.

Sie müssen aber die Zulassungsbehörde am neuen Wohnsitz darüber unterrichten. Diese trägt dann die neue Anschrift in das Fahrzeugregister und in die Zulassungsdokumente ein, erläutert das Bundesverkehrsministerium (BMVI).

Auch wenn die Schilder etwa bei einem Auffahrunfall kaputtgehen, können die Halter ihre bisherige Kennzeichenkombination behalten. Das Verfahren im Einzelnen bestimmten die zuständigen Behörden der Länder eigenständig, so das BMVI. Doch grundsätzlich sei es möglich, ein neues Schild mit demselben Kennzeichen auszustellen.

Die Halter können sich davon neue Schilder prägen lassen. Sie brauchen aber nicht zur Zulassungsstelle des alten Wohnsitzes, sondern zu der des aktuellen. Voraussetzung: Die vorherigen Kennzeichenschilder können vorgelegt werden und werden von der Behörde entstempelt.

Bei verlorenen oder geklauten Nummernschildern ist das allerdings nicht möglich. Diese würden in der Regel zur Fahndung ausgeschrieben, um Missbrauch zu verhindern, so das BMVI. Dann gibt es eine neue Nummer mit dem Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks. Der Verlust des Kennzeichens wird auch im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen. Die Kennnzeichenkombination kann dann erst entweder nach zehn Jahren oder nach dem Wiederfinden erneut vergeben werden.

Fotocredits: Robert Günther
(dpa/tmn)

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