Rabattschutz zählt bei Kfz-Versicherungswechsel nicht mehr

Henstedt-Ulzburg – Ein Rabattschutz kann Autofahrern im Schadensfall die Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung erhalten. Bei einem Wechsel geht der verloren. Das hat folgende Auswirkungen:

Bei einem Wechsel des Versicherers teilt der bisherige dem neuen Anbieter nur den Schadenfreiheitsrabatt mit, den man ohne Rabattschutz haben würde, erklärt der Bund der Versicherten.

Das bedeutet: Haben Autofahrer den Rabattschutz im Laufe des Vertrags in Anspruch genommen, folgt bei einem neuen Versicherer eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Das macht die neue Police möglicherweise teurer als eigentlich angenommen. Für viele Autobesitzer ist der 30. November der Stichtag für die Kündigung ihrer Kfz-Versicherung.

Fotocredits: Franziska Gabbert
(dpa/tmn)

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