Darf man mit Kopfhörern Auto fahren?

Essen – Wer während der Fahrt im Auto Musik hören oder Telefonate führen möchte, sollte dazu keinen Kopfhörer verwenden. Zwar ist dessen Benutzung im Gegensatz zur Handy-Nutzung beim Fahren nicht generell verboten.

Aber laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf das Gehör des Fahrers nicht in einem Maße beeinträchtigt werden, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist, erklärt der Tüv Nord. Das Tragen eines Kopfhörers mindert die Hörfähigkeit.

Es besteht daher die Gefahr, zum Beispiel einen nahenden Polizei- oder Rettungswagen nicht rechtzeitig wahrzunehmen. Kommt es zu einem Unfall und zur Klärung der Schuldfrage vor Gericht, könnte der Richter das Überhören der Martinshörner auf das Tragen des Kopfhörers zurückführen. Und dies könnte rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

Im Streitfall wird auf jeden Fall ein Bußgeld von zehn Euro fällig, denn das Tragen eines Kopfhörers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn durch die Beschallung der von der StVO verlangten Pflicht zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme nicht nachgekommen wurde.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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