Sparen bei der Kfz-Versicherung

Düsseldorf – Kfz-Versicherungen machen neben der Kfz-Steuer den Großteil der Fixkosten eines Autos aus. Kosten, die clevere Autofahrer reduzieren können. Denn einmal im Jahr lässt sich die Kfz-Versicherung kündigen und wechseln.

«Ein Preisvergleich für Autofahrer kann sich lohnen, wenn man einen günstigeren Versicherer findet, ohne dabei Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen», sagt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Nicht immer sei aber unbedingt ein Wechsel nötig. Manchmal reiche es, beim eigenen Versicherer nachzufragen, ob es preiswertere Einstufungen gebe. Unterschiede gebe es bei den verschiedenen Versicherungstypen: «Im Kaskobereich sollten Kunden besonders auf die Inhalte achten. Im Haftpflichtbereich sind vornehmlich die Versicherungssummen zu berücksichtigen», sagt Suliak.

Die Unterschiede sind zum Teil gewaltig: Das günstigste und das teuerste Angebot liegen mitunter tausend Euro auseinander, zeigt ein Vergleich der Zeitschrift «Finanztest» (11/2016) unter 159 Tarifen von 72 Anbietern. Eine 20-jährige Studentin mit Schadenfreiheitsklasse 2, die in Heidelberg wohnt, zahlte demnach im günstigsten Tarif 700 Euro und im teuersten fast 1700 Euro für eine Kfz-Haftpflicht mit Teilkasko – bei gleichen Leistungen.

Verbraucherschützer raten dazu, sich die Versicherungsbestimmungen genau durchzulesen. Denn es gebe mittlerweile Anbieter, die Rückstufungen in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vornehmen. Ein vermeintliches Schnäppchen könne sonst sehr teuer werden. Ratsam sei deshalb, sich von der bisherigen Versicherung die aktuelle SF-Klasse schriftlich bestätigen zu lassen. Denn diese wird dem neuen Anbieter gemeldet. Kunden sollten auch darauf achten, dass eine hohe Deckungssumme mit mindestens 50 Millionen Euro abgeschlossen wird.

Für die Kündigung der alten Versicherung reicht ein Brief. Wichtig ist aber, dass der Kunde rechtzeitig aktiv wird, denn Versicherungsverträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Zum 31.12. eines Jahres können die meisten Kfz-Versicherungsverträge ordentlich gekündigt werden.

«Verbraucher sollten um eine Kündigungsbestätigung bitten, zumindest aber die Kündigung per Einschreiben versenden», sagt Elke Weidenbach von der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen. Gekündigt werden können alle Verträge des Fahrzeugs. Wichtig: Dieses Kündigungsschreiben sollte bis 30. November dem Versicherer vorliegen.

Neben der ordentlichen Kündigung könne der Vertrag auch außerordentlich während des laufenden Jahres gekündigt werden – etwa nach einem Unfall, bei einem Fahrzeugwechsel, bei Beitragserhöhung oder Reduzierung der Leistung.

Der Wechsel der Versicherung ist nicht kompliziert. «Hat man sich für neuen Versicherer entschieden, lässt man sich von diesem die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) zuschicken», sagt Weidenbach. Bei Neufahrzeugen kann mit dieser Nummer und den notwendigen Dokumenten wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief die Anmeldung bei der Zulassungsstelle erfolgen. Bei schon angemeldeten Fahrzeugen sei dieser Schritt überflüssig.

Der neue Versicherer holt sich dann eine Versicherer-Wechsel-Bescheinigung (VWB) beim Vor-Versicherer zum Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ein. Der SFR werde dann auf den neuen Vertrag übertragen. Das gehe in der Regel nahtlos ineinander über, so dass Halter permanenten Versicherungsschutz haben.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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