Autowerkstatt: Ärger im Voraus vermeiden

Berlin (dpa/tmn) – Ärger mit der Autowerkstatt rund um Reparaturen lässt sich oft im Vorfeld vermeiden, wenn man einige Punkte beachtet. Kunden sollten insbesondere in jedem Fall einen Kostenvoranschlag einfordern, rät das Fachmagazin «Auto Zeitung» (Ausgabe 17/16).

Die vorläufige Kostenaufstellung darf um maximal 20 Prozent überzogen werden. Vereinbart jemand einen Festpreis mit der Werkstatt, sollte dieser nicht nur Arbeits-, sondern auch alle Materialkosten umfassen. Auf Nummer sicher gehen Werkstattkunden, wenn sie auf eine sogenannte Direktannahme bestehen, bei der gleich alle anstehenden Arbeiten am Auto erklärt werden.

Auf keinen Fall sollten Autofahrer vergessen, eine Handy- oder Telefonnummer zu hinterlassen, unter der sie erreichbar sind. Denn werden im Zuge der Reparatur weitere Defekte entdeckt, muss der Kunde einer etwaigen Erweiterung des Auftrags zustimmen, erklären die Experten.

Ebenfalls wichtig bei der Abgabe: Der Werkstatt mitteilen, dass man die ausgebauten, defekten Teile mitnehmen möchte. Das ist den Angaben zufolge eine wichtige Maßnahme zur Beweissicherung, falls es später zu Auseinendersetzungen kommen sollte. Grundsätzlich gilt für die Arbeit der Werkstatt und die reparierten Teile die gesetzliche zweijährige Sachmangelhaftung.

Kommt es mit der Werkstatt zu Problemen, ist es wichtig, gleich zu reagieren. Wurden etwa vorher vereinbarte Arbeiten nicht oder viel teurer als beauftragt erledigt, sollten Kunden erst einmal nicht oder nur unter Vorbehalt zahlen. Ein Vorbehalt sollte schriftlich auf Rechnung und Durchschlag vermerkt werden, raten die Experten.

Erfolglose Fehlersuche ist oft ein Streitpunkt. Denn Kunden müssen technisch sinnvolle Arbeiten auch dann bezahlen, wenn die Ursache eines Problems nicht gefunden werden. Das gilt den Angaben zufolge auch dann, wenn am Ende herauskommen sollte, dass ein Teil der ergriffenen Maßnahmen vergeblich war.

Bei schlechter oder fehlerhafter Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten gilt die gesetzliche Gewährleistung. Man sollte aber nicht vergessen, dass die Werkstatt das Recht hat, einmal nachzubessern – für den Kunden kostenlos.

Bei Beschädigungen am Auto, die während der Reparaturzeit entstanden sind – etwa Kratzer in Lack -, muss die Haftpflichtversicherung des Werkstattbetriebes einspringen. Da die Beweislast hier aber beim Kunden liegt, empfehlen die Experten, den Zustand des Wagens von der Werkstatt in den Auftragspapieren bestätigen zu lassen.

Autofahrer, die Probleme mit einem Meisterbetrieb nicht lösen können, haben immer noch einen Joker. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, kostenlos eine Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes anzurufen. Positiv hierbei aus Verbrauchersicht: Werkstätten sind an eine
Schiedsstellenschlichtunggefunden, erklären die Experten. Der Autobesitzer könne im Zweifel aber immer noch vor Gericht gehen.

Fotocredits: Carmen Jaspersen

(dpa)