Neuerungen zur AU- und Feinstaubplakette

Die seit dem Jahr 1985 exitierende Plakette für die Abgassonderuntersuchung (ASU) soll spätestens im Jahr 2010, aber möglicherweise auch schon früher, in die Hauptuntersuchung eingebunden werden. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren beschloss man die Zusammenlegung, weil beide Prüfungen im Endeffekt beide im Zwei-Jahres-Rhythmus vorgenommen werden müssen. Nachdem im März 2007 die erste Phase der Feinstaubplakette eingeläutet wurde Damit müssen sich die Autofahrer innerhalb kürzester Zeit mit der zweiten Neuregelung bei den Autoplaketten vertraut machen.

Seit März des vergangenen Jahres haben Städte und Kommunen die Möglichkeit eine Fahrverbotszone innerhalb von Städten einrichten, um die Schadstoffbelastung erheblich zu senken und die Umwelt zu entlasten. Bis zum Beginn des Jahres 2008 sollten alle Fahrzeuge mit einer entsprechenden Plakette versehen worden sein. Da die unterschiedlichen Fahrzeuge nicht übereinstimmend einer Schadstoffklasse zugeordnet werden können, sind drei verschiedenenartige Plaketten eingeführt worden. Fahrzeuge mit einer grünen Plakette (Schadstoffklasse 4) entsprechen gehobenen Umweltansprüchen mit geringer Schadstoffbelastung und haben somit die weitestgehende Befugnis aller Fahrzeuge. Zur weiteren KLassifizierung gibt es eine gelbe, eine rote beziehungsweise gar keine Plakette.
Die Plaketten erhält in den meisten Fällen zum Preis von fünf Euro in allen Werkstätten, die auch befugt sind, TÜV- und AU-Prüfungen vorzunehmen. Für die Einordnung des Fahrzeuges ist keine extra Prüfung notwendig, es wird der in den Fahrzeugpapieren oder im Fahrzeugschein aufgeführte Emissionsschlüssel verwendet.

Besonders hart trifft diese Neuregelung alte Autos und Dieselfahrzeuge. Für Firmen, deren Aufgabenbereich in Innenstadt liegt, kann eine Nachrüstung von Partikelfiltern durchaus lohnenswert sein. Von der gesamten Regelung sind Zwei- und Dreiräder sowie Sonderfahrzeuge vollkommen ausgenommen.

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